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B563/93•Verfassungsgerichtshof B563/93
B563/93Verfassungsgericht13.12.1993
Bescheidbegriff, Nationalrat, Partei politische, Wahlpartei, Parlamentsrecht, VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer sind zur ungeteilten Hand schuldig, den unter der Bezeichnung "Club Liberales Forum der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates" als beteiligte Partei einschreitenden Abgeordneten zum Nationalrat, Dr. Heide Schmidt, Dr. Friedhelm Frischenschlager, Mag. Thomas Barmüller, Hans Helmut Moser und Klara Motter, zHd. ihres Rechtsvertreters, die mit S 17.250,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Die vom Präsidenten des Nationalrates begehrten Kosten werden nicht zugesprochen.
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