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B101/93•Verfassungsgerichtshof B101/93
B101/93Verfassungsgericht14.12.1993
Auslegung verfassungskonforme, Auslegung teleologische, Einkommensteuer, Veranlagung (Einkommensteuer), Doppelbesteuerung, Verlustabzug
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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