Verfassungsgerichtshof B266/91; B267/91; V55/91

B266/91; B267/91; V55/91Verfassungsgericht14.12.1993

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, VfGH / Bedenken, VfGH / Individualantrag, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B266/91,B267/91,V55/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beteiligten Partei zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000,- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

II. Der Antrag wird, soweit er die Festlegung der Baumassenzahl von 3,5 für das Grundstück Nr. 231 in EZ 1342 Grundbuch 56513 Gnigl betrifft, abgewiesen.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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