Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G230/93; G231/93; G232/93•Verfassungsgerichtshof G230/93; G231/93; G232/93
G230/93; G231/93; G232/93Verfassungsgericht15.12.1993
VfGH / Präjudizialität, Vergnügungssteuer, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Abgaben Landes-, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Auslegung verfassungskonforme, Spielapparate, Kriegsopferzuschlag
Das Lustbarkeitsabgabezuschlagsgesetz 1950, LGBl. für die Steiermark Nr. 38, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Das aufgehobene Gesetz ist nicht mehr anzuwenden.
Der Landeshauptmann von Steiermark ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.