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G114/93•Verfassungsgerichtshof G114/93
G114/93Verfassungsgericht16.12.1993
Einkommensteuer, Investitionsrücklage, Energierecht, Elektrizitätswesen, Vertrauensschutz
Der Abschnitt IV des 3. Abgabenänderungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 606, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1994 in Kraft.
Mit diesem Zeitpunkt tritt das Energieförderungsgesetz 1979, BGBl. Nr. 567/1979, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 353/1982 und 252/1985 wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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