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B577/92•Verfassungsgerichtshof B577/92
B577/92Verfassungsgericht16.12.1993
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Stadtwerke sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Stadtwerken zuhanden ihres Vertreters die mit 30.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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