Verfassungsgerichtshof B965/90; B70/91; B446/92

B965/90; B70/91; B446/92Verfassungsgericht17.12.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B965/90,B70/91,B446/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden daher aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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