Verfassungsgerichtshof G261/93

G261/93Verfassungsgericht28.02.1994

Regest

Tierärzte, Berufsrecht Tierärzte, Meinungsäußerungsfreiheit, Werbeverbot (Tierärzte), Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G261/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1994

Spruch

§17 Abs1 Tierärztegesetz, BGBl. Nr. 16/1975, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar 1995 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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