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B1364/93•Verfassungsgerichtshof B1364/93
B1364/93Verfassungsgericht28.02.1994
Fremdenrecht, Paßwesen, Bescheidbegründung, Interessenabwägung, Privat- und Familienleben
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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