Verfassungsgerichtshof B1364/93

B1364/93Verfassungsgericht28.02.1994

Regest

Fremdenrecht, Paßwesen, Bescheidbegründung, Interessenabwägung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1364/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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