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B1540/92•Verfassungsgerichtshof B1540/92
B1540/92Verfassungsgericht28.02.1994
Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Trennbarkeit, VfGH / Verfahren
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird - mit Ausnahme jenes Spruchpunktes, der den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückweist - aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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