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B1046/92; B1381/92•Verfassungsgerichtshof B1046/92; B1381/92
B1046/92; B1381/92Verfassungsgericht28.02.1994
VfGH / Berichtigung
Der Beschluß B1046/92-5, B1381/92-3 vom 22. März 1993 wird gemäß §42 der Geschäftsordnung des Verfassunsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. 202, wie folgt berichtigt.
Im Spruch des Beschlusses hat der zweite Satz zu lauten:
"Die Beschwerde B1046/92 wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten."
In der Begründung des Beschlusses wird auf Seite 3 Zeile 1 das Wort "sie" durch die Worte "die Beschwerde B1046/92" ersetzt.
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