Verfassungsgerichtshof B1056/93

B1056/93Verfassungsgericht01.03.1994

Regest

Grundverkehrsrecht, Preis ortsüblicher

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1056/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1994

Spruch

Der beschwerdeführende Bund (Österreichische Bundesforste) ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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