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B2045/92•Verfassungsgerichtshof B2045/92
B2045/92Verfassungsgericht02.03.1994
Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht Ärzte, Ärzte, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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