Verfassungsgerichtshof G116/93

G116/93Verfassungsgericht03.03.1994

Regest

VfGH / Präjudizialität, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, Förderungswesen, Verwaltungsakt, Bescheidbegriff, lex posterior

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G116/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

In §2b des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 108/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 290/1985, wird die Wortfolge "und den Aufträgen der Gleichbehandlungskommission nachkommen" als verfassungswidrig aufgehoben.

Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.