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G116/93•Verfassungsgerichtshof G116/93
G116/93Verfassungsgericht03.03.1994
VfGH / Präjudizialität, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, Förderungswesen, Verwaltungsakt, Bescheidbegriff, lex posterior
In §2b des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 108/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 290/1985, wird die Wortfolge "und den Aufträgen der Gleichbehandlungskommission nachkommen" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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