Verfassungsgerichtshof B1569/92; B1251/93

B1569/92; B1251/93Verfassungsgericht03.03.1994

Regest

Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, Busspur, Straßenverkehrszeichen, Verordnung Kundmachung, Kundmachung Verordnung, Bodenmarkierungen, Omnibusse siehe auch Busspur, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1569/92,B1251/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher abgewiesen.

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