Verfassungsgerichtshof B1115/93

B1115/93Verfassungsgericht04.03.1994

Regest

Verwaltungsverfahren, Manuduktion, VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Kompetenzkonflikt, Zivildienst

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1115/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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