Verfassungsgerichtshof B1550/92

B1550/92Verfassungsgericht05.03.1994

Regest

Landeslehrer, Besetzungsvorschlag, Parteistellung Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1550/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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