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G112/93•Verfassungsgerichtshof G112/93
G112/93Verfassungsgericht08.03.1994
VfGH / Prüfungsgegenstand, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Fremdenpolizei, Schubhaft, Verwaltungsstrafrecht, Strafvollzug, Vollzug Strafe, Briefgeheimnis, Briefverkehr
§5 Abs5 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. Nr. 75/1954, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 451/1990, war nicht verfassungswidrig.
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