Verfassungsgerichtshof V78/93

V78/93Verfassungsgericht11.03.1994

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Abänderung (Flächenwidmungsplan)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V78/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1994

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Weißenstein vom 25. Oktober 1985, Z. 610-1/85/Sta, mit der der Flächenwidmungsplan für das Gemeindegebiet der Gemeinde Weißenstein neu erlassen wird, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 3. Februar 1986, Z. Ro-116/3/1986, wird, soweit mit ihr für das Grundstück Nr. 291/7 in EZ 33, KG Weißenstein, die Widmung "Grünland" festgelegt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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