Verfassungsgerichtshof G127/93; G128/93; G129/93

G127/93; G128/93; G129/93Verfassungsgericht11.03.1994

Regest

Bewertung Wertpapiere, Vermögensteuer, Verwaltungsökonomie, Bewertung Vermögen sonstiges

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G127/93,G128/93,G129/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1994

Spruch

§71 Abs2 erster Satz Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955 in der Fassung BGBl. Nr. 172/1971, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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