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G127/93; G128/93; G129/93•Verfassungsgerichtshof G127/93; G128/93; G129/93
G127/93; G128/93; G129/93Verfassungsgericht11.03.1994
Bewertung Wertpapiere, Vermögensteuer, Verwaltungsökonomie, Bewertung Vermögen sonstiges
§71 Abs2 erster Satz Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955 in der Fassung BGBl. Nr. 172/1971, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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