Verfassungsgerichtshof G129/92

G129/92Verfassungsgericht16.03.1994

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, Gewerberecht, Gelegenheitsverkehr, Erwerbsausübungsfreiheit, Taxis

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G129/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Im §7 Abs1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 486/1981, wird die Wortfolge "und des Taxi-Gewerbes (§3 Abs1 Z3)" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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