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G129/92•Verfassungsgerichtshof G129/92
G129/92Verfassungsgericht16.03.1994
VfGH / Prüfungsumfang, Gewerberecht, Gelegenheitsverkehr, Erwerbsausübungsfreiheit, Taxis
Im §7 Abs1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 486/1981, wird die Wortfolge "und des Taxi-Gewerbes (§3 Abs1 Z3)" als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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