Verfassungsgerichtshof B68/92; B258/92

B68/92; B258/92Verfassungsgericht16.03.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B68/92,B258/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 23.020,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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