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B658/92•Verfassungsgerichtshof B658/92
B658/92Verfassungsgericht17.03.1994
VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Entschädigung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 16.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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