Verfassungsgerichtshof B658/92

B658/92Verfassungsgericht17.03.1994

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Entschädigung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B658/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 16.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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