Verfassungsgerichtshof B1307/93

B1307/93Verfassungsgericht14.06.1994

Regest

Grundverkehrsrecht, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1307/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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