Verfassungsgerichtshof B662/91; G236/91; G237/91

B662/91; G236/91; G237/91Verfassungsgericht14.06.1994

Regest

VfGH / Individualantrag, Dienstrecht, Karenzurlaub, Vorrückung (Dienstrecht)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B662/91,G236/91,G237/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1994

Spruch

I. Der Antrag wird zurückgewiesen.

II. 1. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

2. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.