Verfassungsgerichtshof A12/93

A12/93Verfassungsgericht15.06.1994

Regest

VfGH / Klagen, Auslegung systematische, Arbeitslosenversicherung, Familienlastenausgleich, Sozialversicherung, Karenzurlaub, Krankenversicherung, Beiträge (Sozialversicherung)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A12/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1994

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, dem Bund zuhanden der Finanzprokuratur die mit S 339.366,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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