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G97/94•Verfassungsgerichtshof G97/94
G97/94Verfassungsgericht16.06.1994
Finanzverfahren, Verjährung, Wiederaufnahme
§304 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 12/1993 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1995 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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