Verfassungsgerichtshof B1908/93; B1971/93

B1908/93; B1971/93Verfassungsgericht20.06.1994

Regest

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Kumulation, Kumulationsprinzip, Strafbemessung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Verfahrenskosten, Anklageprinzip, Unschuldsvermutung, Strafgerichtsbarkeit (Kernbereich), Zuständigkeit der Gerichte, Schuld (Verwaltungsstrafrecht), Fahrlässigkeit, Kostenbeitrag (Verwaltungsstrafrecht)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1908/93,B1971/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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