Verfassungsgerichtshof B1815/93

B1815/93Verfassungsgericht20.06.1994

Regest

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Wohnsitz Zweit-, Auslegung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1815/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000,- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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