Verfassungsgerichtshof B473/92

B473/92Verfassungsgericht20.06.1994

Regest

Legalitätsprinzip, Auslegung, Determinierungsgebot, Steuerrecht allg, Einkommensteuer, Gewinnermittlung (Einkommensteuer), Betriebsvermögen, Abgabenwesen, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsbegriffe unbestimmte, Wirtschaftsgut, Wirtschaftsrecht, Buchführung ordnungsmäßige, Handelsrecht, Gewerbetreibende protokollierte, Bewertung Gewinn (Einkommensteuer), Einkunftsarten Arbeit selbständige (Einkommensteuer), Rückstellungen, Rücklagen, Eigentumseingriff

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B473/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft in einem anderen Recht verletzt worden ist.

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