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V61/94; V72/94•Verfassungsgerichtshof V61/94; V72/94
V61/94; V72/94Verfassungsgericht24.06.1994
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte
§25 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtanwaltsanwärter (RL-BA 1977) vom 8. Oktober 1977, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Dezember 1977 sowie im Anwaltsblatt 1977, S 477, idF des Beschlusses des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 1. März 1991, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. März 1991 sowie im Anwaltsblatt 1991, S 228, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Justiz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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