Verfassungsgerichtshof B931/93

B931/93Verfassungsgericht24.06.1994

Regest

Verordnungserlassung, Behördenzuständigkeit, Straßenpolizei, Fahrverbot, Umweltschutz, Vertrauensschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Erwerbsausübungsfreiheit, Omnibusse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B931/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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