Verfassungsgerichtshof B91/93; B92/93; B93/93; B94/93

B91/93; B92/93; B93/93; B94/93Verfassungsgericht24.06.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B91/93,B92/93,B93/93,B94/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 60.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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