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V107/92•Verfassungsgerichtshof V107/92
V107/92Verfassungsgericht24.06.1994
VfGH / Legitimation, VfGH / Individualantrag, Jagdrecht, Jagdgenossenschaft, Gesellschaftsrecht, Wildfütterung, Verordnungserlassung
I. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 30. September 1992, Zl. 9-J/92, mit welcher die Rotwildfütterung während bestimmter Zeiten und die Vorlage bestimmter Futterarten im Gebiet des Rax-Schneeberggebietes in den Rotwildrevieren geregelt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
II. Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Antragstellerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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