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KI-5/93•Verfassungsgerichtshof KI-5/93
KI-5/93Verfassungsgericht25.06.1994
VfGH / Kompetenzkonflikt, Sozialversicherung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Gewaltentrennung, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Zuständigkeit der Gerichte, Kompetenz sukzessive, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme
Der Landeshauptmann von Oberösterreich ist zur Entscheidung über den Einspruch des Antragstellers gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 26. November 1992 zuständig, womit Anträge auf rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes als unbegründet abgelehnt wurden.
Der entgegenstehende Bescheid vom 6. Mai 1993, SV-986/6/1993 wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, dem Antragsteller zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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