Verfassungsgerichtshof G83/93; G84/93

G83/93; G84/93Verfassungsgericht25.06.1994

Regest

VfGH / Individualantrag, Abfallwirtschaft, Gewerberecht, Betriebsanlage, Übergangsbestimmung, Stichtag (Betriebsanlage Abfallwirtschaft), Auslegung verfassungskonforme, Analogie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G83/93,G84/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1994

Spruch

1. Die Anträge der zweitantragstellenden Gesellschaft werden zurückgewiesen.

2. Der Antrag der erstantragstellenden Gesellschaft, §45 Abs6 Abfallwirtschaftsgesetz zur Gänze, in eventu einzelne Wortfolgen dieser Bestimmung, als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag der erstantragstellenden Gesellschaft, §376 Z11 Abs4 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 325/1990, in eventu einzelne Wortfolgen dieser Bestimmung, als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.

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