Verfassungsgerichtshof B1091/93; B1176/93

B1091/93; B1176/93Verfassungsgericht25.06.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1091/93,B1176/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungwidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je S 29.130,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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