Verfassungsgerichtshof B1676/92

B1676/92Verfassungsgericht25.06.1994

Regest

Strafvollzug, Vollzug Strafe, Briefverkehr, Verwaltungsstrafrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Briefgeheimnis, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1676/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 30.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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