Verfassungsgerichtshof G123/93; G124/93

G123/93; G124/93Verfassungsgericht30.06.1994

Regest

VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, Insolvenzrecht, Rechtskraft, res iudicata, Arbeitsrecht, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Entgeltfortzahlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G123/93,G124/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Der Antrag auf Aufhebung der Wortfolge "nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens wegen dieser (nach §20b oder 20c AO) durch den Schuldner oder den für ihn handelnden Ausgleichsverwalter" in §46 Abs2 Z2 lita Konkursordnung wird abgewiesen.

Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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