Verfassungsgerichtshof B1219/93; B1698/93; B397/94

B1219/93; B1698/93; B397/94Verfassungsgericht30.06.1994

Regest

Asylrecht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfskompetenz, Verwaltungsverfahren, Anwendbarkeit AVG, Rechtsstaatsprinzip, Auslegung verfassungskonforme, civil rights, Mitwirkungspflicht (Ermittlungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1219/93,B1698/93,B397/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

1. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

2. a) Die zu B1698/93 erhobene Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den von ihm bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

b) Der zu dieser Zahl gestellte Verfahrenshilfeantrag wird zurückgewiesen.

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