Verfassungsgerichtshof B953/92; B1748/92

B953/92; B1748/92Verfassungsgericht30.06.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B953/92,B1748/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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