Verfassungsgerichtshof B2233/93

B2233/93Verfassungsgericht02.07.1994

Regest

VfGH / Legitimation, Rechte subjektive, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, Unabhängiger Verwaltungssenat, Mißhandlung, civil rights, Strafrecht, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Refoulement-Verbot, Zeugenbeweis, fair trial

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2233/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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