Verfassungsgerichtshof B990/93; B1074/93

B990/93; B1074/93Verfassungsgericht29.08.1994

Regest

Asylrecht, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Kompetenz Bund - Länder, Rechtsstaatsprinzip, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall, Bedarfskompetenz, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B990/93,B1074/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.1994

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, jeweils zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die mit je 15.000 S bestimmten Prozeßkosten bei Exekution zu ersetzen.

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