Verfassungsgerichtshof V64/94

V64/94Verfassungsgericht01.10.1994

Regest

Baurecht, Bebauungsplan, Grundabtretung, Enteignung, Rückgängigmachung (Enteignung), Verkehrsflächen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V64/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1994

Spruch

Der Regulierungsplan U II der Stadt Linz, beschlossen vom Gemeinderat der (ehemaligen) Stadt Urfahr am 9. Jänner 1903, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.