Verfassungsgerichtshof B75/94

B75/94Verfassungsgericht01.10.1994

Regest

Fremdenpolizei, Schubhaft, Fremdenrecht, Abschiebung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Refoulement-Verbot, Vollstreckungshandlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B75/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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