Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V5/94•Verfassungsgerichtshof V5/94
V5/94Verfassungsgericht03.10.1994
Straßenpolizei, Fahrverbot, VfGH / Anlaßfall
Die Ortsbezeichnung "Steinach am Brenner" in §2 lita der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20. August 1990, Z4-51/23-4/90, verlautbart im Boten für Tirol, Nr. 950, vom 5. Oktober 1990, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.