Verfassungsgerichtshof G98/94

G98/94Verfassungsgericht03.10.1994

Regest

Familienlastenausgleich, Gewerberecht, Berufsausbildung (Gewerberecht), Anpassungspflicht (des Normgebers), VfGH / Verwerfungsumfang, Einkünfte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G98/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1994

Spruch

In §5 Abs1 litb des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung BGBl. Nr. 550/1979, wird das Wort "gesetzlich" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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