Verfassungsgerichtshof B545/93

B545/93Verfassungsgericht04.10.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B545/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit S 15.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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