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V7/94•Verfassungsgerichtshof V7/94
V7/94Verfassungsgericht05.10.1994
VfGH / Präjudizialität, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verkehrsflächen, Berücksichtigungsprinzip
Der Teilflächenwidmungsplan Salzburg-Nordost, Beschluß des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 30. April 1982, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg Nr. 12/1982, Seite 6, wird insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als darin zwischen der Samstraße im Norden, dem Alterbach im Süden und der im Plan verzeichneten Gleisanlage im Osten die Widmung "Verkehrsfläche" ausgewiesen ist.
Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.
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