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G161/94•Verfassungsgerichtshof G161/94
G161/94Verfassungsgericht05.10.1994
Rechtsanwälte, Pflichtverteidigung, Finanzverfahren, Finanzstrafverfahren siehe auch Finanzverfahren
Die Wendung "lita" in §77 Abs3 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG.), BGBl. Nr. 129/1958 idF BGBl. Nr. 571/1985, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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